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AutorenbildJeannine Himme

Neues zur Pflegeversicherung -Auszug aus meinem aktuellen Rundschreiben

Nachdem es nun einige Zeit etwas ruhiger war, verfasse ich heute mal wieder ein Rundschreiben. Diesmal zum Thema Langeweile in der Lohnabrechnung. Damit diese nicht aufkommt wird die Pflegeversicherung ab Juli 2023 neu berechnet. Je nach Anzahl der Kinder verringert sich der monatliche Beitragssatz.
Dieses Rundschreiben betrifft Sie also nur wenn Sie

• Arbeitgeber oder
• Arbeitnehmer sind

Die neue Regelung sieht vor, dass wie bisher, jeder der einmal ein Kind hatte eine Beitragsentlastung erhält. Diese Beitragsentlastung gilt lebenslang, sofern die Elterneigenschaft einmal bestanden hat und nachgewiesen werden kann. Also her mit den Geburtsurkunden!
Darüber hinaus gibt es Entlastungen, wenn man Kinder hat, die noch Kinder sind… also nicht Kindsköpfe… die zählen nicht! Es scheint hier eine ähnliche Definition zu gelten, wie im Einkommensteuerrecht, ganz klar ist das aber noch nicht. Wer also mehr als ein Kind unter 25 Jahre hat, bekommt für jedes weitere Kind 0,25% mehr Beitragsermäßigung. Bei 5 Kindern ist mit der Ermäßigung Schluss… da hat der Spaß ein Ende und man kann sich von der ganzen Beitragsersparnis etwas schönes kaufen.
Noch nicht ganz klar ist, ob es immer bis zum 25. Lebensjahr geht oder nur, wenn das Kind auch noch ein Kindergeldkind ist. Außerdem ist noch nicht klar, wie Adoptivkinder und Pflegekinder behandelt werden. Auch für Kinder mit Behinderung, die über 25 sind, fehlen verbindliche Aussagen.
Für den Arbeitgeber bleibt der Beitragssatz immer gleich. Es soll also kein Anreiz geschaffen werden, Eltern einzustellen. Wie weit es gerecht ist, eine Beitragsermäßigung nur auf die Elterneigenschaft abzustellen sei dahingestellt, denn nicht jeder ist auf Wunsch kinderlos.

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