heute wende ich mich etwas nostalgisch zum Ende einer Ära an Sie. Viele von Ihnen wissen sicherlich, dass ich mit dem versenden meiner Rundschreiben mit Beginn der Corona Pandemie begonnen habe. Zunächst täglich, dann wöchentlich und später nur noch bei Gelegenheit. Da gestern der letzte Tag, an dem (regulär) noch Schlussabrechnungen abgegeben werden konnten war, nutze ich heute die Gelegenheit Sie anzuschreiben. Damit endet der Spuk endlich auch bei uns. Ok, es wird wohl noch ein weiteres Rundschreiben mit dem Thema geben, nämlich dann, wenn ich auch den letzten Schlussabrechnungsbescheid in den digitalen Händen halte! Aber erstmal möchte ich dieses Ende mit Ihnen feiern. Außerdem möchte ich mich bedanken, dass Sie so lange schon lesen, was ich zu Papier bringe.
Wenn ich sowieso schon am Schreiben bin, möchte ich auch wirklich aktuelle Themen mit aufnehmen.
Die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von maximal 3.000€ kann nur noch bis zum 31.12.2024 ausgezahlt werden. Sollten Sie diese noch nicht genutzt haben und eine Abrechnung noch gewünscht sein, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.
Der Mindestlohn steigt zum 1.1.2025 auf 12,82€, damit erhöht sich auch die Minijobgrenze auf 556 €. Wir werden, gerade für Minijobber und Mindestlohnempfänger, hierzu im Dezember einen Fragebogen zusenden, damit wir schriftlich in der Akte einen Nachweis über die Anpassung haben.
Dann kommt zum Jahreswechsel die Umsetzung zur bereits seit 2020 bestehenden Meldepflicht für elektronische Kassen. Bisher war man von einer Meldung auf amtlichem Vordruck ausgegangen, dies ist nun ersetzt worden durch amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Übersetzt bedeutet das, eine ELSTER Meldung. Die Meldung betrifft alle elektronischen Kassensysteme. Sie hat zwischen dem 1.1.2025 und dem 30.6.2025 zu erfolgen. Neben der Inbetriebnahme ist auch die Außerbetriebnahme zu melden. Bei neu angeschafften Kassensystemen beträgt die Meldefrist dann jeweils einen Monat.
Auch Taxameter sind von dieser Meldepflicht betroffen, so dass auch hier die Änderung nun greift.
Welche Daten wir genau für die Meldung von Ihnen benötigen werde ich auf einem separaten Meldebogen zusammenstellen. Gerne setze ich mich hierzu auch mit Ihrem Kassenhersteller in Verbindung.
In diesem Zusammenhang möchte ich nochmal auf die Verfahrensdokumentation hinweisen. Wir hatten jetzt die erste Kassennachschau bei der, ohne wenn und aber, binnen 14 Tagen eine Verfahrensdokumentation gefordert wurde. Als diese nach 10 Tagen nicht eingegangen war, kam bereits die erste Nachfrage. Sicherlich ist die Verfahrensdokumentation in einigen Betrieben auch mit sehr wenigen Mitteln umzusetzen, die Mehrzahl nutzt aber Rechnungsschreibungsprogramme oder andere Aufzeichnungssysteme und es gehört dann mehr als eine DIN A 4 Seite dazu. Word und Excel sind absolut keine geeigneten Programme für die Rechnungsschreibung, dies wird spätestens mit der E-Rechnung ab nächstem Jahr auch gar keine Möglichkeit mehr sein.
Nun komm ich mir, bei aller Freude, wieder so vor, als hätte ich nur den mahnenden Zeigefinder rausgeholt. Leider führt der ganze Bürokratieabbau zu immer mehr Papierkram, den sich keiner von uns Wünscht. Ich hoffe, Sie gehen dennoch mit einem guten Gefühl ins lange Wochenende. Wir werden den Brückentag nutzen und das Büro bleibt geschlossen.
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