Steuerkanzlei Dr. Steinorth & Himme
Lohn...
...im Allgemeinen
Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss diese auch bezahlen, da die Motivation von Mitarbeitern ohne regelmäßige Gehaltszahlung deutlich sinkt. Neben den Zahlungen an Mitarbeiter sind aber auch eine Vielzahl weiterer Komponenten der Lohnabrechnung zu beachten. So sind die Sozialabgaben wie Krankenkasse und Rentenversicherung regelmäßig zum fünftletzten Werktag des Monats zu melden. Außerdem sind Berufsgenossenschaftsbeiträge und Lohnsteuer abzuführen.
Mit Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit ist der Dokumentationsaufwand im Lohnbereich in den Vergangenen Jahren immer stärker gestiegen. Regelmäßig kommt es zu Prüfungen der deutschen Rentenversicherung, da diese lückenlos alle Anstellungsverhältnisse prüfen. Aber selbst wenn man sich darüber im klaren ist, fühlt sich jede Prüfungsanordnung wieder merkwürdig an.
Im letzten Jahr haben wir zudem mit Energiepreispauschale und Inflationsausgleichsprämie ganz neue Ungeheuer der Lohnabrechnung kennenlernen dürfen. wir bleiben also gespannt was die Zukunft noch bringt.
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...im Speziellen
Gerade in diesem sensiblen Bereich der Mitarbeiter gibt es jede Menge Spezialfälle auf die wir uns gerne einlassen. Sei es der Baulohn mit Winterkasse, die betriebliche Altersvorsorge, Nettolohnoptimierung oder Kurzarbeitergeld. Gerade die letzten Jahre haben uns im Lohn immer wieder vor besondere Herausforderungen gestellt.
Manchmal stellst sich auch einfach die Frage, ob der Mitarbeiter wirklich rentiert? Was kostet es wirklich, wenn man jemanden anstellt und wie viel muss der Mitarbeiter an Umsatz bringen? Warum macht man keine Nettolohnvereinbahrung? Kann ich nach Leistung bezahlen zum Beispiel mit Provisionen? Laufe ich Gefahr scheinselbständig zu sein? Im Lohn können sich so viele Fragen ergeben, wie es Mitarbeitende gibt. Gerne diskutieren wir Ihre individuellen Fragen und unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung für Ihr Unternehmen.