top of page

Umsatzsteuer...

...im Allgemeinen

Die Umsatzsteuer ist wohl die Steuer, die uns allen im Alltag am häufigsten begegnet. Sie wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Der dritte Begriff, der in dieses Feld gehört ist die Vorsteuer. Diese drei Begriffe möchte ich hier erläutern. 

Eine meiner liebsten Fragen zu diesem Thema hat ein Kunde eines Onlineshops mal gestellt: Warum weisen Sie in meiner Rechnung Mehrwertsteuer aus? Ich bin doch Hartz IV Empfänger und muss daher keine Steuern zahlen! Ein interessanter Irrglaube, der mir schon mehr als einmal begegnet ist. Tatsächlich ist die Umsatzsteuer eine Verbrauchersteuer, die jeder in Deutschland zahlt der etwas kauft. Nein diese Aussage stimmt seit 2023 nicht mehr! Sie muss lauten: die jeder in Deutschland zahlt, der nicht nur kleine Photovoltaikanlagen konsumiert. 

Die Umsatzsteuer ist an den Konsum gebunden, also an den letzten Verbraucher. Sie wird auf den Umsatz mit 19%, 7% oder seit neuestem auch 0% drauf geschlagen. Daher der Begriff Umsatzsteuer. Wenn ein Unternehmer etwas zur weiteren Verarbeitung einkauft, muss er die Umsatzsteuer in den meisten Fällen zwar zunächst zahlen, kann sich diese aber in der Umsatzsteuervoranmeldung als sogenannte Vorsteuer zurück holen. Die Vorsteuer ist also die an den Unternehmer erstattete Umsatzsteuer, die für Waren und Leistungen ausgegeben wurde die im betrieblichen Bereich genutzt und damit noch nicht vom Endkunden konsumiert wurden. 

Verkauft der Betrieb dann an den nächsten Kunden, muss er den Mehrwert, der in seinem Unternehmen entstanden ist als Mehrwertsteuer abführen. Damit ist die Mehrwertsteuer die Differenz aus der Umsatzsteuer und der für Vorleistungen abgezogenen Vorsteuer.  Aus Vereinfachungsgründen nimmt der Unternehmer von seinem Kunden die Umsatzsteuer als Fremdgeld ein und leitet diese dann nach Abzug der eigenen Vorsteueransprüche an das Finanzamt weiter. 

Damit ist dann auch die Frage unseres Onlinekunden beantwortet: Nein, Sie sind nicht von allen Steuern in Deutschland befreit, Sie sind nur davon befreit, diese an das Finanzamt zu zahlen, weil der nette Unternehmer von nebenan dies, für Sie als kostenfreien Zusatzservice anbietet. Danke dafür!

...im Speziellen

Natürlich gibt es im Bereich der Umsatzsteuer jede Menge Stolperfallen, die Unternehmer beachten müssen. In der Vergangenheit wurde die Umsatzsteuer immer etwas als Randfeld belächelt. Diese Ansicht wird der Komplexität des Themas aber nicht gerecht. 

Schon des Öfteren hatte ich mit Kleinunternehmern zu tun, die aus allen Wolken gefallen sind, weil eine Umsatzsteuerjahreserklärung angefordert wurde. Dies hängt mit der beantragten Umsatzsteuer ID zusammen, die dem Finanzamt vermittelt, dass es EU-Beziehungen gibt, die auch beim Kleinunternehmer eine Umsatzsteuerzahllast auslösen können. 

Ein weiterer Spezialfall der Umsatzsteuer ist die Differenzbesteuerung bei gebrauchter Ware oder Reiseleistungen. Hier erfolgt der Einkauf oft von Privat ohne Umsatzsteuer, so dass eine Besteuerung des gesamten Verkaufserlöses zu einer übermäßigen Besteuerung führt. Eine ordentliche Dokumentation der Einkäufe erhöht die Rendite hier enorm. 

Für diverse Branchen oder Geschäfte mit EU-Bezug, gilt mittlerweile ein Reverse Charge Verfahren, also der Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den leistungsempfangenden Unternehmer. In den meisten Fällen kann hier gleich mit der Vorsteuer verrechnet werden, so dass es ein Nullsummenspiel ist, aber gelegentlich kommt es zu Verschiebungen. 

Insgesamt ergibt sich im europäischen und Internationalen Handel viel spannendes mit der Umsatzsteuer, sei es der steuerfreie Einkauf eines US Soldaten oder der private Autokauf des Drittlandskunden in Deutschland. Schon der unbedachte Einkauf des Unternehmers auf einem Onlinemarktplatz kann zur Versagung des Vorsteuerabzuges führen. In der Umsatzsteuerberatung gibt es nahezu endlos viele spannende Fragen und Fallkonstellationen, so dass ich mich auf Ihre Fragen freue! 

bottom of page