Steuerkanzlei Dr. Steinorth & Himme
Einkommensteuer...
...im Allgemeinen
Auch die Einkommensteuer begegnet uns mit verschiedenen Namen im Alltag. So sind die Lohnsteuer oder die Kapitalertragsteuer spezielle Erhebungsformen der Einkommensteuer.
Der Einkommensteuer unterliegen sieben im Einkommensteuergesetz definierte Einkommensarten. Diese können weiter in betriebliche und private Einkünfte unterteilt werden.
Zu den betrieblichen Einkünften gehören Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Einkünfte und freiberufliche Einkünfte.
Die privaten Einkünfte werden in Nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung (VuV), Kapitalerträge und sonstige Einkünfte, zu denen unter anderem die meisten Renten gehören, aufgeteilt. Mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit können alle Einkunftsarten auch gewerblich erzielt werden, was dann zu einer Umwidmung der Einkünfte führt. Gerade bei Vermietung und Verpachtung kann dies zu erheblichen Unterschieden in der steuerlichen Behandlung führen.
Generell ist jeder der in Deutschland Einkünfte erzielt mit diesen auch in Deutschland steuerpflichtig, wer in Deutschland lebt ist darüber hinaus auch mit seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig.
Um den Aufwand für den Großteil der Steuerpflichtigen zu reduzieren wurden die speziellen Erhebungsformen von Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung eingeführt. So wird zum Beispiel den Arbeitgebern das abführen der Steuer für die Arbeitnehmer auferlegt, so dass der Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen der Einkommensersatzleistungen erklärungspflichtig wird.
Dankenswerter Weise hat unser Staat aber darauf verzichtet Renten einer solchen Abgeltungssteuer zu unterwerfen, so dass derjenige der sein Leben lang nicht verpflichtet war eine Einkommensteuererklärung abzugeben, mit Renteneintritt plötzlich in die Pflichtveranlagung fällt. Wäre ja auch sonst möglicherweise langweilig und das Erlernen neuer Fähigkeiten im Alter hält bekanntlich jung.
...im Speziellen
Gerade im Einkommensteuerbereich ergibt sich ein enormes Gestaltungs- und Beratungspotential. Sei es im privaten Bereich bei der Veräußerung privater Immobilien und der Gestaltung von Mietverhältnissen mit Angehörigen, sowie möglicherweise Renten aus dem Ausland oder im betrieblichen Umfeld bei der Gestaltung einer Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge oder nur der Frage ob Leasing oder Kauf.
War doch richtig, oder? Warum ist die Antwort auf diese Frage immer ja? Weil die Frage auf die Vergangenheit abstellt, eine Entscheidung bereits getroffen ist und damit alles bereist auf einen Weg geschickt ist. Was bringt es an der Stelle mit nein zu Antworten und frühere Alternativwege aufzuzeigen, wenn der Weg bereits beschritten und eine Umkehr nicht mehr möglich ist? Fragen sollte man immer vor der Entscheidungsfindung stellen. Nur wer die Facetten und Möglichkeiten kennt, kann seinen Weg wählen.
Gerne diskutiere ich Ihre individuellen Fragen, um Ihre Situation zu analysieren und mit Ihnen einen Weg zu gestalten.