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AutorenbildJeannine Himme

Warum eigentlich behält der Staat bei Erstattungszinsen keine Steuer ein?

Aktualisiert: 5. Mai 2023

Zinserträge unterliegen der Besteuerung, Keine neue Erkenntnis und im Allgemeinen über die Kapitalertragsteuer abgegolten. Haken dran, nicht drüber nachdenken. Mit Freistellungsauftrag auch noch so zu gestalten, dass Freibeträge ausgeschöpft werden. Perfekt!
Aber dann gibt es da auch die Zinsen, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen und die zur Erklärungspflicht führen. Als Beispiel Zinsen, die für einen privat gewährten Kredit vereinnahmt wurden. Wenn ich also einem Freund oder meiner Kapitalgesellschaft Geld leihe und dies verzinst ist, müssen diese Zinsen zwingend erklärt werden.
Ein zweites Beispiel für erklärungspflichtige Zinsen sind die derzeit in vielen Briefkästen liegenden Zinsbescheide mit Erstattungszinsen seit 2012. Auch diese führen für alle Empfänger zur Erklärungspflicht, weil der Staat keine Kapitalertragsteuer einbehält. Dabei wäre es sicher eine gute Einnahmequelle, denn ich denke die wenigsten würden sich die einbehaltene Steuer zurückholen. Andererseits ergibt sich so natürlich die Chance auf Säumnis- und Verspätungszuschläge, wegen Nichtabgabe durch Nichtwissen. Vielen dürfte die Notwendigkeit der Steuererklärung wegen der Erstattungszinsen nicht gegenwärtig sein. Diese Zuschläge werden wohl höher sein, als eine potentiell nicht zurückgeforderte, einbehaltene Kapitalertragsteuer. Ein Schuft wer böses denkt....

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